Reiseinformationen

Allgemeine Informationen zu unseren Reisen

 VERSICHERUNGEN

Die Teilnehmer erhalten vom Ski-Klub den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 r des BGB.

Der Ski-Klub empfiehlt dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, Auslandsreiskrankenversicherung, die auch Bergungskosten abdeckt, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie Unfallversicherung.

MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wenn die Durchführung einer Fahrt vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängt,  ist diese angegeben.

ANMELDUNG
Die Anmeldung kann sofort mit dem Formular (hier) erfolgen. Die Anmeldung wird verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung. Mit deren Erhalt ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Der Restbetrag ist drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Fahrt fällig.

SCHNEEVERHÄLTNISSE
Erfahrungsgemäß gelten die von uns angesteuerten Orte als schneesicher. Niemand kann jedoch Schnee garantieren. Schlechte Schneeverhältnisse sind daher kein Grund für eine Minderung des Reisepreises.

BEACHTEN Sie bitte die für die angebotenen Fahrten geltenden Reisebedingungen des Ski- Klubs Münster e.V.

WICHTIG
Die auf der Internetseite vorgestellten Reiseangebote entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Jahresprogramms des Ski-Klubs Münster e.V. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.

COVID-19-PANDEMIE
Die Reisen werden unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden behördlichen Bestimmungen und Maßnahmen durchgeführt.

NICHTMITGLIEDER-AUFSCHLAG

  • Erwachsene: 40,00 €
  • Kinder/Jugendliche: 10,00 €

JUGENDZUSCHUSS

von 50,00 € pro Reisesaison für eine Fahrt bei Reisebeginn im Jahr 2022 für Mitglieder der Jahrgänge 2005 und jünger sowie bei Reisebeginn im Jahr 2023 der Jahrgänge 2006 und jünger. Ist für Kinder kein Reisepreis zu zahlen, wird der Zuschuss nicht gewährt.